AGB

1        Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Closd Kunststoffprodukte GmbH
Mendelstraße 11
48149 Münster

Geschäftsführung: Sebastian Wulf, Christina Wulf
Handelsregister: HRB 21037 Amtsgericht Münster
USt-ID: DE361086440

Bei Fragen, Beanstandungen und Reklamationen erreichen Sie uns hier:
Mail: beratung@closd-schule.de

Stand: 27. April 2026

2        Geltungsbereich

2.1 Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Closd Kunststoffprodukte GmbH („Verkäuferin“) gegenüber öffentlichen Schulen, Schulämtern, Städten und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Trägern im Bildungsbereich.
2.2 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Verkäuferin deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2.3 Diese AGB gelten auch für künftige Verträge mit denselben Käufern, ohne dass nochmals auf sie hingewiesen werden muss.

 

3        Rückgabe von Musterboxen

Die Closd Kunststoffprodukte GmbH stellt Schulen, Schulämtern und vergleichbaren Einrichtungen Musterboxen zur Verfügung, die insbesondere folgende Produkte enthalten können: Handytasche mit Signalabschirmung, mobiler Magnetöffner, stationärer Magnetöffner. Diese Musterboxen bleiben Eigentum der Verkäuferin und sind nach Ablauf der Testphase in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
 Die Musterboxen dürfen grundsätzlich für einen Zeitraum von 7 Kalendertagen ab Lieferung beim Kunden verbleiben, sofern nicht schriftlich eine abweichende Frist vereinbart wurde.
 Werden die zurückgesandten Produkte beschädigt, unvollständig oder mit erheblichen Gebrauchsspuren zurückgegeben, ist die Verkäuferin berechtigt, dem Kunden die entsprechenden Produkte zum regulären Listenpreis in Rechnung zu stellen.

4        Pilotprojekte

Die Closd Kunststoffprodukte GmbH bietet Schulen die Möglichkeit, im Rahmen von Pilotprojekten kostenfrei Handytaschen sowie ggf. mobile oder stationäre Magnetöffner in einer oder mehreren Schulklassen zu testen. Sämtliche im Pilotprojekt überlassenen Produkte bleiben während der gesamten Projektdauer Eigentum der Verkäuferin.
 Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte sorgfältig zu behandeln und ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Pilotprojektes einzusetzen. Werden Produkte aufgrund von vorsätzlichem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit beschädigt, zerstört oder nicht vollständig zurückgegeben, ist die Verkäuferin berechtigt, dem Kunden die betroffenen Produkte zum regulären Listenpreis in Rechnung zu stellen.

 

5        Vertragsschluss

5.1 Angebote der Verkäuferin sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
5.2 Alle im Zusammenhang mit Angeboten überlassenen Unterlagen (z. B. Vorlagen für Elternbriefe etc.) bleiben Eigentum der Verkäuferin und dürfen Dritten nicht ohne Zustimmung zugänglich gemacht werden.

 

6        Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Maßgeblich sind die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Liefer- und Versandkosten werden gesondert berechnet, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
6.3 Es gilt folgende Zahlungsregelung: Der Kunde leistet bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Kaufpreises. Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung zur Zahlung fällig.
 Abweichend hiervon gilt: Sofern bei öffentlichen Auftraggebern (z. B. Schulen, Schulämtern, Städten oder vergleichbaren Einrichtungen) verbindliche Beschaffungsrichtlinien oder haushaltsrechtliche Vorgaben bestehen, die ein anderes Zahlungsziel vorsehen (insbesondere eine Zahlung 30 Tage nach Lieferung und Rechnungsstellung), gehen diese Regelungen den vorstehenden Zahlungsbedingungen vor.
6.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB.

7        Lieferung und Gefahrübergang

7.1 Liefertermine werden individuell vereinbart.
7.2 Die Lieferung erfolgt ab Lager der Verkäuferin. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit tatsächlicher Übergabe an den Kunden oder eine von ihm benannte Empfangsperson über. Für die Dauer des Transports schließt die Verkäuferin standardmäßig eine Transportversicherung ab; die dadurch entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
7.3 Der Käufer verpflichtet sich, rechtzeitig auf mögliche Annahmehindernisse hinzuweisen (z. B. Schulferien).

 

8        Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin.
8.2 Vor Eigentumsübergang darf die Ware weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.

 

9        Mängelrechte

9.1 Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
9.2 Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Tagen schriftlich anzuzeigen.
9.3 Die Verkäuferin hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer Rücktritt oder Minderung verlangen.
9.4 Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 8.

9.5 Die Handytaschen sind für die tägliche Nutzung durch Schülerinnen und Schüler bestimmt. Hierbei kann es je nach individueller Beanspruchung zu unterschiedlichem Verschleiß kommen. Normale Abnutzungserscheinungen, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen, stellen keinen Sachmangel im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung dar. Eine bestimmte Haltbarkeit über einen festgelegten Zeitraum, insbesondere eine Nutzung während der gesamten Schulzeit, wird von der Verkäuferin nicht zugesichert.

9.6 Mit Ausnahme der in Satz 3 geregelten Fälle verjähren jegliche Ansprüche wegen Lieferung neuer mangelhafter Ware ein (1) Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Ablaufhemmung aus § 327u BGB und aus § 445b Abs. 2 BGB (Verjährung von Rückgriffansprüchen in der Lieferkette) bleiben in jedem Fall unberührt. Abweichend von Satz 1 gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen

  • für Ansprüche nach § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Ansprüche, wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, besteht); 
  • wenn die Ware eine neu hergestellte Sache ist, bei der es sich um ein Bauwerk und/oder um eine Sache handelt, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; 
  • wenn die Ansprüche des Kunden auf einer vorsätzlichen und/oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen; 
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels; 
  • bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware; 
  • bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB; 
  • für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit; 
  • für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;  
  • für Ansprüche, die in den Anwendungsbereich des § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs) fallen, es sei denn (a) die mangelhafte Ware wurde durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, zum Beispiel durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet; (b) die mangelhafte Ware wurde durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer mit anderen Sachen vermischt, fest verbunden oder vermengt; oder (c) die von uns verkaufte Ware wurde von dem Verbraucher nicht aufgrund eines Kaufvertrages erworben. 

Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9.7 Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung der Handytaschen entstehen, insbesondere durch nicht ordnungsgemäßes Einführen des Verschlussmechanismus oder durch Anwendung übermäßiger Krafteinwirkung, stellen keinen Sachmangel dar und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

10    Haftung

10.1 Die Verkäuferin haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Verkäuferin nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
10.3 Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
10.4 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt bestehen.

 

11    Verjährung

Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung, es sei denn, es handelt sich um Bauwerke oder Produkte, die für Bauwerke bestimmt sind.

 

12    Datenschutz

Die Verkäuferin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Hinweise dazu finden sich in der [Datenschutzerklärung der Closd Kunststoffprodukte GmbH].

 

13    Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Münster.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt