Möglichkeit 2: Startchancen-Programm
Schulen können den Kauf von Handytaschen für die Schule im Rahmen des Startchancenprogramms des Ministeriums für Schule und Bildung prüfen. Die Anschaffung kann dem Investitionsbereich zur Verbesserung der Lern- und Arbeitsbedingungen sowie der Unterstützung schulischer Organisations- und Entwicklungsprozesse zugeordnet werden.
Einordnung in Säule 1 (Investitionsprogramm):
Die Ausstattung mit Handytaschen und Öffnungseinheiten kann sachlich vertretbar unter Säule 1 eingeordnet werden, insbesondere:
- zur Schaffung einer störungsärmeren Lernumgebung,
- zur Förderung von Konzentration, Aufmerksamkeit und Unterrichtsruhe,
- als organisatorische Maßnahme zur Umsetzung einer verbindlichen Handyordnung,
- zur Stärkung des sozialen Miteinanders im Schulalltag.
Die konkrete Förderfähigkeit ist im Einzelfall mit Schulträger und Bewilligungsstelle abzustimmen. Bei Fragen zum Startchancenprogramm oder zur Einordnung des Handytaschen-Systems beraten wir Schulen gerne.