Fallstudien zur Einführung von Handytaschen an Schulen

Auf dieser Seite finden Sie praxisnahe Einblicke in Schulen, die wir mit Closd Schule bei der Einführung von Handytaschen erfolgreich begleiten durften. Die Fallstudien zeigen konkret, wie unterschiedliche Schulformen die Umsetzung gestaltet haben.

Schulform: Realschule 
Bundesland: Baden-Württemberg 
Schüler*innen gesamt: 
800 
Schüler*innen mit Handytasche: 800  
Öffner: 40 stationäre Öffner individuell mit Schließzylinder der Klassenräume, 10 mobile Öffner mit Sicherheitsdose 

Anschaffung 

Handytaschen & Öffner: Finanzierung über Schuletat 

📌 Handyordnung 

  • Einheitliche Regeln für alle Klassenstufen. 

📌 Vorbereitung 

  • Lehrkraft von einer Schule eingeladen, die Handytaschen bereits nutzt. 
  • Experten eingeladen für ein Vortrag (Astrid und Willfried Brünnig) 

📌 Ergebnisse 

  • Klarheit bei Regelverstößen: Sobald Lehrkräfte ein Handy sehen, ist es ein klarer Regelverstoß. 

Schulform: Gesamtschule
Bundesland: NRW
Schüler*innen gesamt: 1500 
Schüler*innen mit Handytasche: 1500
Lehrkräfte: 150
Klassenräume: 70
Öffner: 70 Öffner abschließbar für jeden Klassenraum

Anschaffung:  
Handytaschen: Elternkauf über www.closd-schule.de
Öffner: Elternkauf Querfinanzierung und Förderverein
Modell: Handytasche mit zwei Ösen & Kordel 

📌 Handyordnung 

  • Handy darf nur in der vorgesehenen Handytasche mitgeführt werden 
  • Einheitliche Regeln für alle Schüler*innen und Klassenstufen 

📌 Umsetzung mit Closd Schule 

  • Individualisierung der Closd-Handytaschen (Modell mit zwei Ösen und Kordel)  

Schulform: Gymnasium
Bundesland: NRW
Schüler*innen gesamt: 600
Schüler*innen mit Handytasche: 405
Lehrkräfte: 60
Öffner: 60 mobile Öffner mit Sicherheitsdose

Anschaffung:  
Handytaschen: Elternkauf über www.closd-schule.de
Öffner: Förderverein, Schuletat  

📌 Handyordnung 

  • Handy darf grundsätzlich nicht mit zur Schule gebracht werden 
  • Ausnahme nur mit Ausnahmegenehmigung 
  • Gründe für Ausnahmegenehmigung:  Erreichbarkeit auf dem Schulweg, digitale Busfahrkarte 
  • Eltern sind für den Kauf der Handytasche verantwortlich 

Schulform: Berufskolleg
Bundesland: NRW 
Schüler*innen gesamt: 2200
Handytaschen: 190
Öffner: 4 mobile Öffner mit Sicherheitsdose

Anschaffung:  
Handytaschen & Öffner: Förderung Startchancen-Programm   

📌 Handyordnung 

  • Wenn Schüler*innen gegen die Handyordnung verstoßen, dann wird das Handy in eine Handytaschen gepackt.
  • Alle Lehrkräfte haben einige Handytaschen.
  • Bei Verstößen bleibt das Handy mit der Handytasche im Besitz der Schüler*innen.

Schulform: Gemeinschaftsschule
Bundesland: Saarland
Schüler*innen gesamt: 400
Schüler*innen mit Handytasche: 229
Öffner: 1 mobiler Öffner mit Sicherheitsdose, 12 stationäre Öffner nicht abschließbar

Anschaffung:  
Handytaschen: Elternkauf über www.closd-schule.de  
Öffner: Schuletat

📌 Handyordnung 

  • Die Handyordnung wurde im Rahmen der Einführung der Handytaschen erneuert 
  • Das Handy darf nur in der dafür vorgesehenen Tasche mit zur Schule gebracht werden 
  • Auftauchende Handys werden eingesammelt und können ausschließlich von Erziehungsberechtigten abgeholt werden  

📌 Ergebnisse 

  • Klare und einheitliche Handyordnung für alle Beteiligten

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