Fallstudien zur Einführung von Handytaschen an Schulen
Auf dieser Seite finden Sie praxisnahe Einblicke in Schulen, die wir mit Closd Schule bei der Einführung von Handytaschen erfolgreich begleiten durften. Die Fallstudien zeigen konkret, wie unterschiedliche Schulformen die Umsetzung gestaltet haben.
Schulform: Realschule
Bundesland: Baden-Württemberg
Schüler*innen gesamt: 800
Schüler*innen mit Handytasche: 800
Öffner: 40 stationäre Öffner individuell mit Schließzylinder der Klassenräume, 10 mobile Öffner mit Sicherheitsdose
Anschaffung
Handytaschen & Öffner: Finanzierung über Schuletat
📌 Handyordnung
- Einheitliche Regeln für alle Klassenstufen.
📌 Vorbereitung
- Lehrkraft von einer Schule eingeladen, die Handytaschen bereits nutzt.
- Experten eingeladen für ein Vortrag (Astrid und Willfried Brünnig)
📌 Ergebnisse
- Klarheit bei Regelverstößen: Sobald Lehrkräfte ein Handy sehen, ist es ein klarer Regelverstoß.
Schulform: Gesamtschule
Bundesland: NRW
Schüler*innen gesamt: 1500
Schüler*innen mit Handytasche: 1500
Lehrkräfte: 150
Klassenräume: 70
Öffner: 70 Öffner abschließbar für jeden Klassenraum
Anschaffung:
Handytaschen: Elternkauf über www.closd-schule.de
Öffner: Elternkauf Querfinanzierung und Förderverein
Modell: Handytasche mit zwei Ösen & Kordel
📌 Handyordnung
- Handy darf nur in der vorgesehenen Handytasche mitgeführt werden
- Einheitliche Regeln für alle Schüler*innen und Klassenstufen
📌 Umsetzung mit Closd Schule
- Individualisierung der Closd-Handytaschen (Modell mit zwei Ösen und Kordel)
Schulform: Gymnasium
Bundesland: NRW
Schüler*innen gesamt: 600
Schüler*innen mit Handytasche: 405
Lehrkräfte: 60
Öffner: 60 mobile Öffner mit Sicherheitsdose
Anschaffung:
Handytaschen: Elternkauf über www.closd-schule.de
Öffner: Förderverein, Schuletat
📌 Handyordnung
- Handy darf grundsätzlich nicht mit zur Schule gebracht werden
- Ausnahme nur mit Ausnahmegenehmigung
- Gründe für Ausnahmegenehmigung: Erreichbarkeit auf dem Schulweg, digitale Busfahrkarte
- Eltern sind für den Kauf der Handytasche verantwortlich
Schulform: Berufskolleg
Bundesland: NRW
Schüler*innen gesamt: 2200
Handytaschen: 190
Öffner: 4 mobile Öffner mit Sicherheitsdose
Anschaffung:
Handytaschen & Öffner: Förderung Startchancen-Programm
📌 Handyordnung
- Wenn Schüler*innen gegen die Handyordnung verstoßen, dann wird das Handy in eine Handytaschen gepackt.
- Alle Lehrkräfte haben einige Handytaschen.
- Bei Verstößen bleibt das Handy mit der Handytasche im Besitz der Schüler*innen.
Schulform: Gemeinschaftsschule
Bundesland: Saarland
Schüler*innen gesamt: 400
Schüler*innen mit Handytasche: 229
Öffner: 1 mobiler Öffner mit Sicherheitsdose, 12 stationäre Öffner nicht abschließbar
Anschaffung:
Handytaschen: Elternkauf über www.closd-schule.de
Öffner: Schuletat
📌 Handyordnung
- Die Handyordnung wurde im Rahmen der Einführung der Handytaschen erneuert
- Das Handy darf nur in der dafür vorgesehenen Tasche mit zur Schule gebracht werden
- Auftauchende Handys werden eingesammelt und können ausschließlich von Erziehungsberechtigten abgeholt werden
📌 Ergebnisse
- Klare und einheitliche Handyordnung für alle Beteiligten
Zum Bericht der ARD | ab 3:30 min
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